Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:
- Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
- Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
- Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
- Widerruf des hinzugefügten Namens
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
- Namenserteilung von Kindern
- Namensbestimmung von Kindern
- Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel
- Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten
Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reispass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
- Registrierschein
- soweit vorhanden:
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Vertriebenenausweis
Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, telefonieren Sie am besten vorher mit Ihrem Standesamt.
Formulare
Hinweise für Rahden
Voraussetzungen
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Empfohlen wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt der Stadt Rahden zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Namenserklärung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
- § 43 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 45, 46 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
Hinweise für Rahden
Für die Aufnahme aller namensrechtlichen Erklärungen ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Rahden