Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden


    Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

    • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
    • Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
    • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
    • Widerruf des hinzugefügten Namens
    • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
    • Namenserteilung von Kindern
    • Namensbestimmung von Kindern
    • Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel
    • Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten  

    Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reispass
    • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
    • Registrierschein
    • soweit vorhanden:
      • Spätaussiedlerbescheinigung
      • Vertriebenenausweis

    Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, telefonieren Sie am besten vorher mit Ihrem Standesamt.

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Empfohlen wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt der Stadt Rahden zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Namenserklärung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    • § 43 Personenstandsgesetz (PStG)
    • §§ 45, 46 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
    • § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
    • Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Fristen

    Hinweise für Rahden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

    Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Für die Aufnahme aller namensrechtlichen Erklärungen ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de