Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
Hinweise für Burscheid
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Über den Antrag entscheidet der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises in Bergisch Gladbach. Dem Antrag müssen zum Teil kostenpflichtige Unterlagen beigefügt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab beim Standesamt.Die vollständigen Antragsunterlagen werden dann zur Bearbeitung an den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de; standesamt@burscheid.de; wahlen@burscheid.de
erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Änderung eines Vor-/Familiennamens (siehe Formulare)weitere zum Teil kostenpflichtige Unterlagen - Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
- Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Verwaltungsgebühr beträgt bei einer Änderung des Vornamens bis zu 255,00 EUR, bei einer Änderung des Familiennamens bis zu 1.022,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
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Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
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Antrag auf Namensänderung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe