Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

    Hinweise für Burscheid

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Über den Antrag entscheidet der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises in Bergisch Gladbach. Dem Antrag müssen zum Teil kostenpflichtige Unterlagen beigefügt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab beim Standesamt.Die vollständigen Antragsunterlagen werden dann zur Bearbeitung an den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-146

    E-Mail: standesamt@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Antrag auf Änderung eines Vor-/Familiennamens (siehe Formulare)weitere zum Teil kostenpflichtige Unterlagen - Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt.

    Formulare

    Hinweise für Burscheid

    Voraussetzungen

    Hinweise für Burscheid

    • Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
    • Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burscheid

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Burscheid

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Burscheid

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    Die Verwaltungsgebühr beträgt bei einer Änderung des Vornamens bis zu 255,00 EUR, bei einer Änderung des Familiennamens bis zu 1.022,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Burscheid

    Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burscheid

    Antrag auf Namensänderung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de