nationales Visum Verlängerung

    nationales Visum Verlängerung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Ausländer (aus Nicht-EU-Staaten) sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besucher aus Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat, ist für Besuchsaufenthalte bis zu 3 Monaten pro Halbjahr kein Visum erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    EU- und Visaangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-43224

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Reisepass
    • Für den Verlängerungszeitraum muss der Gastgeber ein Verpflichtungserklärung abgeben.
    • Nachweis über Reisekrankenversicherung für den Verlängerungszeitraum

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Ein gültiges Visum kann einmal im Halbjahr bis zu maximal 90 Tagen verlängert werden, wenn der Visuminhaber schwerwiegende, persönliche Gründe glaubhaft macht bzw. höhere Gewalt oder humanitäre Gründe vorliegen und dadurch die rechtzeitige Ausreise nicht möglich ist.

    Für einen Daueraufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de