nationales Visum Verlängerung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Ausländer (aus Nicht-EU-Staaten) sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besucher aus Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat, ist für Besuchsaufenthalte bis zu 3 Monaten pro Halbjahr kein Visum erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Reisepass
- Für den Verlängerungszeitraum muss der Gastgeber ein Verpflichtungserklärung abgeben.
- Nachweis über Reisekrankenversicherung für den Verlängerungszeitraum
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Ein gültiges Visum kann einmal im Halbjahr bis zu maximal 90 Tagen verlängert werden, wenn der Visuminhaber schwerwiegende, persönliche Gründe glaubhaft macht bzw. höhere Gewalt oder humanitäre Gründe vorliegen und dadurch die rechtzeitige Ausreise nicht möglich ist.
Für einen Daueraufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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