nationales Visum Verlängerung

    nationales Visum Verlängerung

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Das Schengen-Visum (Kategorie C) ermöglicht den Aufenthalt in Schengen Staaten zu Besuchszwecken, Geschäftsreisen oder touristischem Aufenthalt. Grundsätzlich ist die Verlängerung eines Schengen-Visums nicht möglich. (siehe hierzu auch Art. 11 des Schengener Durchführungsübereinkommens/ SDÜ vom 14.06.1985; ABL EG 2000 Nr. L 239/19-BGBl. II 1013-1085).

    Eine Ausnahme kommt nur bei einem der folgenden Gründe in Betracht:

    • höhere Gewalt,
    • humanitäre Gründe oder
    • schwerwiegende persönliche Gründe.

    Die Inhaberin oder der Inhaber des Visums muss unter Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen, dass er oder sie aus einem der vorgenannten Gründe gehindert ist, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Schengen-Visums aus Deutschland auszureisen.

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    Ansprechpartner

    Ausländerwesen - Abteilung 333

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33388

    Fax: 0214 406-33399

    E-Mail: 333-abh@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Es muss ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden.
    • Es muss die Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln (zum Beispiel Sozialhilfe) nachgewiesen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de