Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen

    Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen

    Hinweise für Ladbergen

    Beschreibung

    Hinweise für Ladbergen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen

    Kleinkläranlagen und abflußlose Gruben

    Die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde Ladbergen bezieht sich auch auf das Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben im Außenbereich.

    Das Abwasser bzw. der Klärschlamm aus Kleinkläranlagen ist über ein zugelassenes Unternehmen der gemeindlichen Kläranlage zuzuführen.

    Die Abfuhr des Klärschlammes aus Kleinkläranlagen erfolgt bedarfsgerecht (Schlammpegelmessung).

    Ausgenommen von der gemeindlichen Entsorgung sind landwirtschaftliche Betriebe, deren Abwasser auf eigenbewirtschaftete Ackerflächen (Mindestgröße: 1 ha) unter Beachtung der geltenden abfall- und bodenschutzrechlichen Bestimmungen aufgebracht wird. Hier muss die Abwasserbeseitigungspflicht von der zuständigen Behörde auf den Grundstückseigentümer übertragen werden.

     

    Weitere Hinweise:

    Die Ausbringung auf Grün- und Feldfruchtackerland ist untersagt.
    Bei den vom Land NRW geförderten Kleinkläranlagen ist ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren nachzuweisen.

    Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Kreis Steinfurt(Untere Wasserbehörde).

    Druckrohrentwässerung

    Manche Haushalte im Außenbereich der Gemeinde Ladbergen sind über eine Druckrohrleitung an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Die Abwasserbeseitigungspflicht verbleibt hier bei der Gemeinde. Die jeweiligen Pumpstationen verbleiben im Eigentum der Grundstückseigentümer und müssen von diesen ordnungsgemäß gewartet werden.

    Nähere Auskünfte zu den Möglichkeiten der Druckrohrentwässerung erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner im Rathaus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung IV - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    49549 Ladbergen

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ladbergen

    Formulare

    Hinweise für Ladbergen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen

     Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
     § 53 des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW)
     Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Ladbergen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ladbergen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Ladbergen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Ladbergen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de