Wahlrechtsbescheinigung
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Es sind die amtlichen Formblätter, entsprechend den Anforderungen der jeweils einschlägigen Wahlgesetze und Wahlordnungen, zu nutzen und einzureichen.
Formulare
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Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften werden je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist. Die Unterstützungsunterschriften mit den Wahlrechtsbescheinigungen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Bundeswahlgesetz (BWG)
Bundeswahlordnung (BWO)
Europawahlgesetz (EuWG)
Europawahlordnung (EuWO)
Verfahrensablauf
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Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen