Einheitswert Festsetzung

    Einheitswert Festsetzung

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage, mit dem Ihr Grundstück mit der Grundsteuer A bzw. B besteuert wird. Der Einheitswert wird vom Finanzamt berechnet und durch Bescheid festgesetzt. Änderungen können nur vom Finanzamt vorgenommen werden; Anfragen zur Höhe des Einheitswertes müssen ebenfalls mit dem Finanzamt erörtert werden.

    Die Einheitswertbescheide der Finanzämter liegen der Gemeindeverwaltung in digitaler Form vor und können dem Eigentümer von hier zur Verfügung gestellt werden. 

    Grundsteuerreform

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 vom Finanzamt aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.

    Auf Basis der in diesem Zusammenhang neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde Schalksmühle wird die Gemeinde Schalksmühle ab 2025 die Grundsteuer berechnen.

    Bei Fragen zur Feststellungserklärung / zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Lüdenscheid: 

    Finanzamt Lüdenscheid
    Bahnhofsallee 16
    58507 Lüdenscheid

    Grundsteuer-Hotline: 02351 / 155-1959
    Zentrale: 02351 / 155 0

    www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-luedenscheid 

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Finanzbuchhaltung, Steuern und Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 - 84-0

    Fax: 02355 - 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Grundsteuergesetz

    Bewertungsgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de