Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Hier erfahren Sie, was zu beachten ist, wenn Sie eine Personenstandsurkunde benötigen. In vielen Situationen des Lebens ist es notwendig, etwas urkundlich nachzuweisen. Sie benötigen zum Beispiel eine Urkunde, weil Sie eine Hochzeit planen, eine Erbangelegenheit regeln müssen oder eine Versicherungsleistung erhalten wollen. Urkunden werden Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Die Urkundenausstellung kann bequem von zu Hause über das Serviceportal erledigt und online per Lastschrift oder giropay bezahlt werden. Nach erfolgreicher Registrierung beim Servicekonto NRW können Sie sich im Serviceportal Lüdenscheid anmelden und die gewünschte Urkunde bestellen. Wir sind stets bemüht, die Urkunden, die auf diesem Wege angefordert werden, schnellstmöglich zuzusenden. Diese Anforderung ist immer möglich, sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss. In diesen Fällen ist eine schrifliche Anforderung notwendig. Es gibt unterschiedliche Urkunden-Arten, die Sie beantragen können: eine Geburts- oder Eheurkunde im Standard DIN-A4 Format oder Stammbuchformat, die den aktuellen Personenstand ausweist und wenn gewünscht, mit Übersetzungshilfe auf Grund der EU-Apostillenverordnung ausgestellt wird, eine internationale Geburts- Ehe- oder Sterbeurkunde mit Übersetzung der Leittexte im Rahmen des CIEC-Abkommens, einen beglaubigten Registerausdruck aus dem Geburtenregister, der zusätzlich alle weiteren Angaben über Veränderungen des Personenstandes aufführt mit oder ohne Hinweise z.B. über Adoption, Namensänderung, Eheschließung, Kinder (ab 2009 geboren), der unbedingt für die Anmeldung der Eheschließung oder die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich ist, einen beglaubigen Registerausdruck aus dem Eheregister, der über eine Eheurkunde hinaus alle weiteren Angaben (z.B. Scheidung, Tod des Erstverstorbenen) enthält für Ehen, die ab 2009 geschlossen wurden aus dem elektronischen Register, für Ehen, die bis zum 31.12.2008 geschlossen wurden aus dem bis dahin angelegten Familienbuch, welches als Heiratseintrag fortgeführt wird. Sollten Sie daher eine Sonderform der Urkunde benötigen, bitten wir um eine gezielte Nachricht. Beim Standesamt Lüdenscheid bekommen Sie nur Urkunden für Personenstandsfälle, die hier auch eingetreten sind. Personenstandsregister werden zudem nur befristet aufbewahrt: Geburtenregister 110 Jahre Heirats-/Eheregister 80 Jahre Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre Sterberegister 30 Jahre Nach Fristablauf werden die Personenstandsregister an das Stadtarchiv abgegeben. Sollten Sie daher etwas aus weiter zurückliegender Zeit benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Lüdenscheid. Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache werden die Urkunden sofort ausgehändigt. Im Falle einer schriftlichen Urkundenanforderung (ggf. mit Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses) muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Die Gebühr ist insoweit per Barzahlung oder Verrechnungsscheck zu begleichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Standesamt (34)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Standesamt (34)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Wenn Sie sich im Rahmen einer persönlichen Vorsprache eine Urkunde ausstellen lassen möchten, die Sie selbst betrifft, benötigen Sie nur Ihren Personalausweis oder Reisepass. Möchten Sie eine Urkunde über einen Dritten bekommen, dann benötigen Sie entweder eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass dieser Person, oder Sie können Ihr rechtliches bzw. berechtigtes Interesse an der Ausstellung dieser Urkunde nachweisen.

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

    • die Eltern

    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)

    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.

    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

      • Name, Vorname

      • Geburtsdatum und -ort

      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid

    Eine Urkunde (deutsch oder mehrsprachig) oder eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister bzw. eine Übersetzungshilfe zu einer Urkunde kostet ab dem 17.09.2020 grundsätzlich 14,00 Euro. Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird, ist eine Gebühr von 7,00 EUR zu zahlen. Achtung: Sollten Sie die Urkunde über die Internet-Seite eines externen Anbieters anfordern, werden Ihnen von diesem zusätzliche und im einzelnen sogar erhebliche Kosten auferlegt. Es handelt sich hierbei nicht um ein Service-Angebot der Standesämter. Bitte beantragen Sie die Urkunden daher immer nur über die Homepage der jeweiligen Stadt des zuständigen Standesamtes und dem dort angegliederten Serviceportal. Von der Gebührenerhebung kann bei Sozialhilfebezug oder Bezug von Arbeitslosengeld II auf Antrag abgesehen werden. Insoweit müssen der Sozialhilfebescheid oder der Bescheid nach SGB II vorgelegt werden; eine Anforderung der Urkunde über das Online-Formular ist dann nicht möglich. Gebührenfrei sind Personenstandsurkunden, für die auf Grund von Bundes- oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, Beantragung einer Ausbildungszulage, Beantragung von Sozialhilfe).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Standesamt - Urkundenanforderung online (Serviceportal) Standesamt - Urkundenanforderung schriftlich Dateigröße: 193,1 Kilobytes Satzung 3.14 Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes (Gebührensatzung Standesamt) Dateigröße: 33,1 Kilobytes Standesamt (Info nach DSGVO) Dateigröße: 11,5 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de