Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwelm

    Nach den geltenden Bestimmungen des Personenstandsgesetzes sind Sie verpflichtet, Ihr neugeborenes Kind innerhalb einer Woche bei dem Standesamt des Geburtsortes anzumelden.Lassen Sie sich bitte von der Krankenhausverwaltung die "Geburtsanzeige" ausstellen, die dem Standesamt von beiden Elternteilen unterschrieben vorgelegt werden muss.Daneben sind noch folgende Unterlagen vorzulegen:* wenn die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit haben:das Stammbuch der Familie bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuchbei Eheschließungen ab 01.01.2009 das Stammbuch der Familie bzw. die Eheurkunde und zusätzlich eine Geburts- oder Abstammungsurkunde der ElternPersonalausweise oder Reisepässe * wenn Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder die Eheschließung im Ausland stattgefunden hatdie Heiratsurkunde (im Original und einer anerkannten deutschen Übersetzung)Personalausweise oder Reisepässeevtl. Nachweise über Erklärungen zur Namensführung des Kindes, wenn diese laut Heimatrecht bereits bei der Eheschließung festgelegt wurde* bei ledigen Müttern:die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde der Mutterdie evtl. bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (hierzu wird auch die Geburts- oder Abstammungsurkunde des anerkennenden Vaters benötigt)Personalausweise oder Reisepässe* bei geschiedenen Müttern:Eheurkunde der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerkdie evtl. bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (hierzu wird auch die Geburts- oder Abstammungsurkunde des anerkennenden Vaters benötigt)Personalausweise oder Reisepässe Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    210 Bürgerservice-Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    211 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336 / 801-262, -367, -407, -223

    E-Mail: standesamt@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),

    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin

    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

    • die Eltern

    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)

    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.

    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

      • Name, Vorname

      • Geburtsdatum und -ort

      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Schwelm

    Die Gebühr für die Ersturkunde oder eine "internationale" Geburtsurkunde beträgt 10,00 €. Für jede weitere Urkunde ist eine Gebühr von je 5,00 € zu entrichten.Gebührenfrei werden Ihnen Geburtsurkunden für die Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe ausgehändigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de