Geburtsurkunde anfordern
Beschreibung
Hinweise für Minden
Das Standesamt stellt Urkunden aus dem Geburtenregister aus.
Informationen zur Anzeige und Beurkundung einer Geburt finden Sie auf unsere Homepage.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell.
Genau Informationen erhalten Sie über den Online-Urkundenservice oder per E-Mail. (standesamt@minden.de)
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
-
die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
-
die Eltern
-
der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
-
die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
-
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Minden
§ 62 PStG
Verfahrensablauf
Hinweise für Minden
Die Beantragung einer Personenstandsurkunden erfolgt über unseren Online-Urkundenservice.
Diesen finden Sie rechts in der Beschreibung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Minden
14 € - Erstexemplar
7 € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird
Zusätzlich werden ggf. Kosten für den Versand berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Minden