Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Immer wieder werden Nachweise über die Geburt benötigt.

    Eine Geburt wird in Deutschland immer am Ort der Geburt registriert. Wurde eine Person in Düsseldorf geboren, erhalten Sie eine Geburtsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen.

    Wurde eine Person im Ausland geboren, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Geburt zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.

    Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 110 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.

    Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
    • Geburtsurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
    • Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde
    • Beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
    • Bescheinigung über die Geburtszeit
    Geburtsurkunden enthalten folgende Informationen:
    • Vor- und Familienname der Person
    • Geschlecht der Person
    • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
    • Ausstellungsdatum und -Ort
    • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
    Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde enthalten folgende Informationen:
    • Vor- und Familienname der Person
    • Geschlecht der Person
    • Tag und Ort der Geburt
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
    • Ausstellungsdatum und -Ort
    • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
    Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:
    • Vor- und Familienname der Person
    • Geschlecht der Person
    • Tag und Ort der Geburt
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • Geschlecht der Eltern
    • Alle Veränderungen des Namens, Geschlechts und die Abstammung der Person werden dargestellt
    • Hinweis auf die Eheschließung der Eltern inklusive Standesamt und Registernummer
    • Hinweis auf die Geburtsdaten der Eltern inklusive Standesamt und Registernummer
    • Hinweis auf die Eheschließung der Person inklusive Standesamt und Registernummer
    • Hinweis auf die Kinder der Person inklusive Standesamt und Registernummer
    • Hinweis auf den Tod der Person inklusive Standesamt und Registernummer
    • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
    • Ausstellungsdatum und -Ort
    • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
    Bescheinigungen über die Geburtszeit enthalten folgende Informationen:
    • Vor- und Familienname der Person
    • Tag und Ort der Geburt
    • Uhrzeit der Geburt
    • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
    • Ausstellungsdatum und -Ort
    • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
    Seit dem 01.01.2009 werden akademische Grade nicht mehr eingetragen.

    Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt - 33/2

    Adresse

    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),

    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin

    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Die Geburt der Person muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
    • Berechtigung:
      • Beurkundete Person
      • Vorfahren einer Person (Eltern, Großeltern…)
      • Abkömmlinge einer Person (Kinder, Enkel…)
      • Ehepartner einer Person
      • Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben
    Urkundenservice online   >

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.

    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

      • Name, Vorname

      • Geburtsdatum und -ort

      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de