Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Hinweise für Ahaus
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Die Lebenspartnerschaftsurkunde belegt die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
Sie enthält folgende Angaben:
Die Vor- und Familiennamen vor und nach der Begründung
Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
gegebenenfalls die Auflösungsvermerke
Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
Lebenspartnerschaftsurkunde
Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen entweder als
neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Formulare
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Voraussetzungen
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Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Wie kann man Urkunden bestellen?
1. Persönlich
unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. In aller Regel werden sowohl Urkunden als auch Registerabschriften sofort ausgestellt.
2. Online
Die Urkunden können direkt online über das untenstehende Formular angefordert werden. Die Gebühren können direkt über das integrierte ePayment bezahlt werden. Ein Foto des Personalausweises ist dem Online-Antrag beizufügen.
3. Schriftlich
Bei schriftlichen Anforderungen fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses und die Gebühren (in bar, oder als Scheck) bei.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Kosten
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Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 12,00 EUR Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 6,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021