Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Beim Standesamt Ratingen können Sie Urkunden per E-Mail bestellen, standesamt@ratingen.de.

    Bitte fügen Sie zum Nachweis Ihrer Identität einen Scan Ihres Ausweises / Passes bei 

    und geben Sie eine Anschrift für die Zusendung der Urkunde(n) an.

    Nennen Sie bitte 

    • Art und Anzahl der gewünschten Urkunde(n)
    • Verwendungszweck, ggf. Art der Verwandtschaft
    • Familienname, Geburtsname und Vornamen der betreffenden Person(en)
    • bei Urkunden zur Geburt: Geburtsdatum und Geburtsort
    • bei Urkunden zur Ehe: Heiratsdatum und Heiratsort 
    • bei Urkunden zur Lebenspartnerschaft: Datum und Ort der Begründung
    • bei Urkunden zum Tod: Sterbedatum und Sterbeort

    Informationen zu den verschiedenen Arten von Urkunden finden Sie weiter unten in 

    "Hinweise und Besonderheiten"

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33.20 - Abteilung Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstrasse 2a

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02102 550-3280

    Fax: 02102 550-9327

    E-Mail: standesamt@ratingen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen

    Ihrem Antrag fügen Sie bitte bei:

    • Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
    • ggf. Nachweis der Verwandtschaft (z.B. eigene Geburtsurkunde, Eheurkunden etc.)
    • ggf. Nachweis des berechtigten/rechtlichen Interesses (z.B. Vertrag, Bestallung)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ratingen

    Personenstandsurkunden dürfen nur an die betreffenden Personen selbst erteilt werden, sowie an Verwandte in gerader Linie, Ehegatten oder Geschwister und andere Personen mit Nachweis eines berechtigten Interesses.

    Urkunden werden von den Standesämtern immer aktuell (neu) im Original auf Grundlage des entsprechenden Registers ausgestellt. Eine bereits vorhandene Urkunde (z.B. aus dem Stammbuch) kann nicht kopiert und beglaubigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ratingen

    Die Bearbeitungzeit für eine Urkundenausstellung liegt hier bei ca. 3 bis 5 Werktagen.

    Die Zusendung auf dem Postweg dauert teilweise mehr als 10 Tage.

    Wir bitten daher darum, von telefonischen Nachfragen innerhalb von 3 Wochen abzusehen.

    Falls Sie sehr kurzfristig eine Urkunde benötigen, können Sie per E-Mail eine Urkunde "zur Abholung" bestellen. Sie können die Urkunde dann kurzfristig während der Öffnungszeiten persönlich abholen oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person abholen lassen (bitte Ausweisdokument vorlegen).

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ratingen

    Folgende Personenstandsurkunden können ausgestellt werden:

    Urkunden im Stammbuchformat oder im Standardformat DinA4:

    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde

    Beglaubigte Ausdrucke von Registern / Beglaubigte Abschriften von Einträgen (ausführliche Urkunden zur Verwendung bei anderen Standesämtern, Behörden oder Gerichten):

    • begl. Ausdruck des Geburtenregisters / Abschrift des Geburtseintarges
    • begl. Ausdruck des Eheregisters / Abschrift des Heiratseintrages
    • begl. Ausdruck des Lebenspartnerschaftsregisters
    • begl. Ausdruck des Sterberegisters / Abschrift des Sterbeeintrages

    Internationale Urkunden (mehrsprachig, zur Verwendung im Ausland):

    • Internationaler Auszug aus dem Geburtseintrag (Formule A),
    • Internationaler Auszug aus dem Heiratseintrag (Formule B)
    • Internationaler Auszug aus dem und Sterbeeintrag (Formule C)     

    Urkunden mit Apostille

    Zur Verwendung im Ausland wird (je nach Land) eine Apostille für Personenstandsurkunden gefordert. Eine Apostille für Urkunden des Standesamtes Ratingen ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen. Nähere Informationen hierzu (auch zu den Kosten und zur Bearbeitungsdauer) finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf Ordnung & Sicherheit | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)

    Falls Sie wünschen, dass die von Ihnen hier beantragte Urkunde zur Anbringung einer Apostille direkt an die Bezirsregierung weitergeleitet wird, geben Sie dies bitte an und nennen Sie bitte das Land, für das die Urkunde mit Apostille benötigt wird.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ratingen

    Urkundenarchiv

    Personenstandsregister werden nur für eine bestimmte Zeit beim Standesamt geführt und dann an das Stadtarchiv abgegeben.

    Das Standesamt führt folgende Register:

    • Geburtenregister der letzten 110 Jahre
    • Eheregister der letzten 80 Jahre
    • Sterberegister der letzten 30 Jahre

    Sollten Sie Urkunden aus älteren Registern benötigen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Stadtarchiv.

    Das Stadtarchiv Ratingen erreichen Sie per E-Mail stadtarchiv@ratingen.de

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Ratingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de