Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 konnten Lebenspartnerschaften zwischen zwei Männern oder zwei Frauen begründet werden. Seit dem 01.10.2017 können Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden.

    Eine Lebenspartnerschaft wurde in Deutschland immer am Ort der Begründung registriert. War die Begründung in Düsseldorf, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunden immer in Düsseldorf.

    Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Eheschließung zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.

    Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.


    Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
    • Lebenspartnerschaftsurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
    • Beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
    • Bescheinigungen über Namensänderungen
    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten folgende Informationen:
    • Vor- und Familienname beider Lebenspartner vor der Ehe
    • Tag und Ort der Geburt beider Lebenspartner
    • Tag und Ort der Lebenspartnerschaft
    • Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
    • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
    • Weitere Angaben aus dem Register z.B. Aufhebung der Lebenspartnerschaft
    • Ausstellungsdatum und -Ort
    • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
    • Angaben zum Geburtsstandesamt und der Registernummer beider Lebenspartner
    Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:
    • Vor- und Familienname beider Lebenspartner
    • Geschlecht beider Lebenspartner
    • Tag und Ort der Lebenspartnerschaft
    • Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner nach der Lebenspartnerschaft
    • Alle Veränderungen des Namens beider Lebenspartner und zum Bestand der Lebenspartnerschaft werden dargestellt
    • Hinweis auf die Geburtsdaten der Lebenspartner inklusive Standesamt und Registernummer
    • Hinweis auf das Gericht der Aufhebung
    • Hinweis auf den Tod des erstverstorbenen Lebenspartners inklusive Standesamt und Registernummer
    • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
    • Ausstellungsdatum und -Ort
    • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
    Bescheinigungen über Namensänderungen enthalten folgende Informationen:
    • Bisheriger Vor- und Familienname der Person, deren Namen geändert wurde
    • Tag und Ort der Geburt der Person, deren Namen geändert wurde
    • Neuer Namen der Person, deren Namen geändert wurde
    • Wirksamkeitsdatum der Namensänderung
    • Ausstellungsdatum und -Ort
    • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
    Seit dem 01.01.2009 werden akademische Grade nicht mehr eingetragen.

    Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt - 33/2

    Adresse

    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Die Lebenspartnerschaft muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
    • Berechtigung:
      • Beurkundete Personen
      • Vorfahren der Lebenspartner (Eltern, Großeltern…)
      • Abkömmlinge der Lebenspartner (Kinder, Enkel…)
      • Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben
    Urkundenservice online   >

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.

     

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de