Führerschein Ausstellung

    Führerschein Ausstellung

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Für die Ausstellung, Verlängerung und weitere Anträge zur Fahrerlaubnis ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke zuständig.

    Folgende Anträge rund um die Fahrerlaubnis können Sie auch im Bürgerbüro stellen: 

    • Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Vordruck bei Ihrer Fahrschule)
    • Begleitetes Fahren ab 17 (Vordruck bei Ihrer Fahrschule)
    • Verlängerung einer Fahrerlaubnis (wird im Bürgerbüro aufgenommen)
    • Führerscheinumtausch (wird im Bürgerbüro aufgenommen)
    • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (wird im Bürgerbüro aufgenommen

    Bitte bringen Sie ein aktuelles Passbild mit. 

    (WICHTIG: Die Passbilder können in diesem Fall NICHT im Bürgerbüro angefertigt werden!!)

    Nach Antragsannahme im Bürgerbüro leiten wir Ihre Unterlagen an das zuständige Straßenverkehrsamt weiter.

    Einen Ersatzführerschein bei Diebstahl oder Verlust und internationale Führerscheine können Sie ausschließlich beim Straßenverkehrsamt beantragen.

    Für eine Erweiterung auf Klasse C (LKW Führerschein) oder generelle Anliegen bzgl. LKW Führerscheine, wenden Sie sich bitte ebenfalls ans Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Ersterteilung:

    • Sehtestbescheinigung,
    • Erste Hilfe-Nachweis (9 Stunden),
    • Biometrisches Passbild vom Fotografen
    • Die Sehtestbescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.


    Begleitetes Fahren ab 17:

    • Sehtestbescheinigung,
    • Erste Hilfe-Nachweis (9 Stunden),
    • Biometrisches Passbild vom Fotografen
    • Die Sehtestbescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
    • Die ausgefüllten Antragsformulare (gibt es bei der Fahrschule)
    • Die Ausgefüllten Formulare für die Begleitpersonen + eine Kopie des Ausweisdokuments und Führerscheines


    Umtausch des alten Führerscheines gegen den neuen Kartenführerschein:

    • der alte Führerschein
    • Biometrisches Passbild vom Fotografen


    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Biometrisches Passbild vom Fotografen
    • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

    Formulare

    Hinweise für Minden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Minden

    Rechtsgrundlage(n)

    § 25 FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden

    Fristen

    Hinweise für Minden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Minden

    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis: 43,90 €

    Begleitetes Fahren ab 17: 

    • 44,70 €
    • 7,70 € + 10,00 € pro Begleitperson

    Führerscheinumtausch:

    • Umtausch Kartenführerschein: 31,00 €
    • Umtausch alter Führerschein (grau oder rosa) in Kartenführerschein: 25,30 €

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: 202,40 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Minden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Begleitetes Fahren ab 17:

    Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:

    • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
    • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
    • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als einem Punkt (neu) belastet sein und
    • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.

    Hinsichtlich der Anzahl der benannten bzw. zugelassenen Begleitpersonen gibt es keine Begrenzung.


    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Minden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de