Führerschein Ausstellung

    Führerschein

    Hinweise für Recke

    Beschreibung

    Hinweise für Recke

    Alle Angelegenheiten die Ihren Führerschein betreffen, werden von der Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt bearbeitet. Die bei der Gemeinde Recke eingereichten Anträge werden an den Kreis Steinfurt weitergeleitet.

    Allgemeines
    Zum Führen von Kraftfahrzeugen (außer Mofa) benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.

    Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheines erteilt.

    Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mit zuführen und den mit der Überwachung des Verkehrs beauftragten Personen (Polizei) auf Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen.

    Aufnahme von Anträgen und Erteilung und Erweiterung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen)

    Besonderheiten:
    Es besteht eine grundsätzliche Ausbildungsverpflichtung durch eine Fahrschule. Diese erhalten vom Straßenverkehrsamt die entsprechenden Anträge auf Erteilung/Erweiterung von Fahrerlaubnissen.

    Mindestvoraussetzungen :
    Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in den verschiedenen Klassen sind vom Antragsteller unterschiedliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen.

    Auskünfte über diese Anforderungen geben die Fahrschulen und das Straßenverkehrsamt.

    Ausnahmen vom vorgeschriebenen Mindestalter können bei Berufsausbildung zum Kraftfahrer von den Führerscheinstellen erteilt werden. Eine Antragstellung ist nur direkt beim Straßenverkehrsamt möglich.

    Führerscheinumschreibung

    • Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen von nicht EG-Staaten (eine Umschreibung von EG-Führerscheinen ist seit dem 01.07.1996 nicht mehr erforderlich)

    • Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen (Bundeswehr, Bundespost, Grenzschutz)

    Der Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis kann bei der Gemeinde Recke abgegeben werden. Die Bearbeitung erfolgt durch die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt .

    Besonderheiten:
    Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen von nicht EG-Staaten:

    Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis muss innerhalb einer Frist von 3 Jahren seit Begründung des ständigen Aufenthaltes gestellt werden.

    Der ausländische Führerschein berechtigt nach Begründung des ständigen Aufenthaltes in der BRD nur 6 Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann jedoch innerhalb der folgenden 2 1/2 Jahre noch in eine deutsche Fahrerlaubnis "umgetauscht" werden.

    Danach wird die Fahrerlaubnis nur noch unter den Bedingungen erteilt, die für den Ersterwerb gelten.

    Verzieht der Antragsteller nach Erhalt des deutschen Führerscheines wieder in sein Heimatland, kann er dort den Führerschein abgeben und sich seine ausländische Fahrerlaubnis wieder aushändigen lassen.

    Verzieht er in einen anderen ausländischen Staat, kann er dort mit dem deutschen Führerschein 12 Monate fahren und den Führerschein dann umschreiben lassen.

    Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen:
    Die Umschreibung einer Sonderfahrerlaubnis kann später als 2 Jahre seit dem Ausscheiden bei der Bundeswehr nur erfolgen, wenn der Besitzer einer Bundeswehrfahrerlaubnis eine Bescheinigung der Bundeswehr vorlegt, daß er im Rahmen einer Wehrübung als Fahrzeugführer der beantragten Klasse eingesetzt war.

    Der Dienstherr ist von der Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis zu unterrichten.

    Voraussetzungen:

    • das Mindestalter muss erreicht sein

    • die Sonderfahrerlaubnis darf nicht eingezogen sein

    • es dürfen keine Eignungsbedenken bestehen

    Führerscheinumtausch

    Sämtliche Informationen zum Thema Führerscheinumtausch erhalten Sie beim Kreis Steinfurt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recke

    Formulare

    Hinweise für Recke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Recke

    Rechtsgrundlage(n)

    § 25 FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Recke

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Recke

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Recke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Recke

    Im Formular-Bereich der Homepage des Kreises Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de) können Sie sich erforderliche Formulare herunterladen. Geben Sie bei der Suche bitte das Stichwort "Führerschein" an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de