Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Höhe des Verwarngeldes ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung. Mit der Verwarnung beginnt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Wird das Verwarngeld innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, ist die Angelegenheit erledigt. Bleibt die Zahlung aus und wird die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben (sogenanntes Anhörungsverfahren), nicht wahrgenommen, kann im Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Aktenlage entschieden werden: ein Bußgeldbescheid ist die regelmäßige Konsequenz. Dieser beinhaltet dann nicht nur das ursprüngliche Verwarngeld, sondern umfasst zusätzlich eine Verwaltungsgebühr und die entstandenen Zustellungskosten.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Gibt die Bußgeldstelle dem Einspruch statt, stellt sie das Verfahren ein. Ist dies nicht der Fall, wird der Sachverhalt über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Sie müssen beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins vorlegen.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Sämtliche Parkplätze in der Espelkamper Innenstadt sowie der nahen Umgebung sind kostenfrei. Achten Sie bitte auf die Beschilderungen zur Parkscheibenpflicht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
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