Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Ambulanten Pflegediensten sowie Privatpersonen, die einen pflegebedürftigen Menschen pflegen, kann eine Parkgenehmigung erteilt werden.
Neben dem Antrag ist eine Gewerbeanmeldung (Pflegedienstausweis Bielefeld/OWL) vorzulegen, bei privater Pflege eine Bescheinigung der Pflegekasse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag Ausnahmegenehmigung für ambulante Pflegedienste für Pflegedienste mit Betriebssitz in Bielefeld
- Antrag Ausnahmegenehmigung für ambulante Pflegedienste für den Regierungsbezirk Detmold/NRW
- Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fotos von beiden Längsseiten des Fahrzeuges (Kennzeichen muss erkennbar sein)
nur bei OWL: zu jedem Fahrzeug, sonst von so vielen Fahrzeugen, wie Bielefelder Ausweise beantragt worden sind
Private Pflege:
- Antrag Ausnahmegenehmigung für private Pflegepersonen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung der Pflegekasse
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für ambulante soziale Dienste im Stadtgebiet Bielefeld
Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für ambulante soziale Dienste im Bereich einer oder mehrerer Bezirksregierung/ein NRW
Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für private Pflegepersonen zur Ausübung der häuslichen Pflege im Stadtgebiet Bielefeld
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
Der Antrag auf Parkgenehmigung kann wie folgt gestellt werden:
- persönlich
- schriftlich
- per Fax
- per E-Mail an: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de
Fristen
Hinweise für Bielefeld
Die Parkgenehmigung für Bielefeld wird für 12 Monate erteilt. Ebenso die für OWL und auch die für private Pflegepersonen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bielefeld
Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern.
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bielefeld
Weitere Informationen
Hinweise für Bielefeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
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