Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen

    Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Ambulanten Pflegediensten sowie Privatpersonen, die einen pflegebedürftigen Menschen pflegen, kann eine Parkgenehmigung erteilt werden.

    Neben dem Antrag ist eine Gewerbeanmeldung (Pflegedienstausweis Bielefeld/OWL) vorzulegen, bei privater Pflege eine Bescheinigung der Pflegekasse.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6245

    E-Mail: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Antrag Ausnahmegenehmigung für ambulante Pflegedienste für Pflegedienste mit Betriebssitz in Bielefeld
    • Antrag Ausnahmegenehmigung für ambulante Pflegedienste für den Regierungsbezirk Detmold/NRW
    • Gewerbeanmeldung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fotos von beiden Längsseiten des Fahrzeuges (Kennzeichen muss erkennbar sein)
      nur bei OWL: zu jedem Fahrzeug, sonst von so vielen Fahrzeugen, wie Bielefelder Ausweise beantragt worden sind

    Private Pflege:

    • Antrag Ausnahmegenehmigung für private Pflegepersonen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Bescheinigung der Pflegekasse

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für ambulante soziale Dienste im Stadtgebiet Bielefeld

    Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für ambulante soziale Dienste im Bereich einer oder mehrerer Bezirksregierung/ein NRW

    Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für private Pflegepersonen zur Ausübung der häuslichen Pflege im Stadtgebiet Bielefeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Der Antrag auf Parkgenehmigung kann wie folgt gestellt werden:

    • persönlich
    • schriftlich
    • per Fax
    • per E-Mail an: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Parkgenehmigung für Bielefeld wird für 12 Monate erteilt. Ebenso die für OWL und auch die für private Pflegepersonen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern.

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de