Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Pflegedienste, die in der Alten- und Krankenpflege tätig sind, können zur Ausübung ihrer Tätigkeit Parkerleichterungen in Form einer Ausnahmegenehmigung erhalten. Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen mit einer festen Firmenaufschrift mit der Mindestgröße DIN A 4 versehen sein. Im Ausnahmefall - etwa wenn Privatfahrzeuge für berufliche Zwecke verwendet werden - kann auch eine temporäre Beschriftung mit der genannten Mindestgröße verwendet werden. Ist die temporäre Beschriftung vom Fahrzeug entfernt, hat die Ausnahmegenehmigung keine Gültigkeit.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr täglich (bis zu zwei Stunden und nur in besonders begründeten Ausnahmefällen bis maximal vier Stunden) unter Auslegung der Parkscheibe zum Parken an folgenden Stellen:
- im eingeschränkten Halteverbot,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr (die Höchstparkdauer darf überschritten werden),
- auf Bewohnerparkplätzen.
Das Parken in Fußgängerzonen ist nicht durch die Ausnahmegenehmigung abgedeckt.
Die Ausnahmegenehmigung wird für ein Jahr und pro Kraftfahrzeug ausgestellt. Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist im Original mitzuführen und bei Inanspruchnahme hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs gut sichtbar auszulegen.
Bei einem Fahrzeugwechsel ist ein neuer Antrag zu stellen. Hierbei muss die Originalausnahmegenehmigung sowie der neue Fahrzeugschein zur Änderung vorgelegt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36310
Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0214 406-36310
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
- Foto des Fahrzeugs
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Anträgen von Gewerbebetrieben ist zusätzlich die Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung erforderlich
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leverkusen
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
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Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Leverkusen
14 Tage
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
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