Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern
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Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024
Stichwörter
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