Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Einstellen und Ausbilden von Lehrlingen

    Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Einstellen und Ausbilden von Lehrlingen

    Hinweise für Borchen

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Campus Handwerk 1

    33613 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0521/ 5608 - 0

    Fax: 0521/ 5608 - 199

    E-Mail: recht@hwk-owl.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de