Prüfung Grundqualifikation von Berufskraftfahrern
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Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
§ 1 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen