Prüfung Grundqualifikation von Berufskraftfahrern
Prüfung Grundqualifikation von Berufskraftfahrern
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
§ 1 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen