Bauvoranfrage stellen
Hinweise für Oelde
Beschreibung
Hinweise für Oelde
Möchte eine Bauherrin / ein Bauherr rechtsverbindlich geklärt haben, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, kann ein sogenannter Vorbescheid beantragt werden. Der Vorbescheid ermöglicht es der Antragstellerin / dem Antragsteller, auch ohne Vorlage der kompletten Bauvorlagen, eine grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes oder bestimmte baurechtliche Detailfragen zu klären. Der in den vorzulegenden Unterlagen aufgeführte Lageplan darf keinen kleineren Maßstab als 1 : 500 haben, nicht älter als 6 Monate sein und muss von dem zuständigen Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt sein.
Der Vorbescheid gilt - unabhängig von einer zwischenzeitlich eventuell veränderten Rechtslage - zwei Jahre. Die Geltungsdauer des Vorbescheides kann auf schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden. Er berechtigt allerdings nicht zur Durchführung der geplanten Maßnahme!
Rechtsgrundlagen allgemein § 77 Bauordnung für das Land Nordrhein-WestfalenOnline-Dienste
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Ansprechpartner
Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02522 72-446
Fax: 02522 72-460
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf Vorbescheid
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Angaben zur Kostenermittlung (Rohbau-/Herstellungskosten)
Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind ferner die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.
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Nordrhein-Westfalen
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