Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage stellen

    Hinweise für Oelde

    Beschreibung

    Hinweise für Oelde

     

    Möchte eine Bauherrin / ein Bauherr rechtsverbindlich geklärt haben, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, kann ein sogenannter Vorbescheid beantragt werden. Der Vorbescheid ermöglicht es der Antragstellerin / dem Antragsteller, auch ohne Vorlage der kompletten Bauvorlagen, eine grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes oder bestimmte baurechtliche Detailfragen zu klären. Der in den vorzulegenden Unterlagen aufgeführte Lageplan darf keinen kleineren Maßstab als 1 : 500 haben, nicht älter als 6 Monate sein und muss von dem zuständigen Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt sein.

    Der Vorbescheid gilt - unabhängig von einer zwischenzeitlich eventuell veränderten Rechtslage - zwei Jahre. Die Geltungsdauer des Vorbescheides kann auf schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden. Er berechtigt allerdings nicht zur Durchführung der geplanten Maßnahme!

    Rechtsgrundlagen allgemein § 77 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-446

    Fax: 02522 72-460

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oelde

    Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind ferner die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. 

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

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