Grundstückswert Ermittlung

    Grundstücksmarktberichte einsehen und ausgeben lassen

    Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Die wesentlichen Aufgaben und Dienstleistungen des Gutachterausschusses sind: 

    • Führen und Auswerten der Kaufpreissammlung,
    • jährliches Ermitteln von Bodenrichtwerten für baureife Grundstücke und landwirtschaftliche Nutzflächen
    • Ermitteln von besonderen Bodenrichtwerten und Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen,
    • Erteilen von Auskünften über Bodenrichtwerte und über Grundstücksmarktdaten,
    • Ermitteln der für die Wertermittlung erforderlichen Daten, zum Beispiel Liegenschafts- und Erbbauzinssätze, Bodenpreisindexreihen und Vergleichsfaktoren, die auch im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht werden,
    • Erstellen von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken,
    • Erstellen von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den durch Enteignung entstehenden Rechtsverlust und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile,
    • Erstellen von Gutachten über Miet- und Pachtwerte,
    • Herausgabe des Grundstücksmarktberichtes.
    Grundsteuer 2022

    Haben Sie Fragen zur Grundsteuer 2022, können Sie sich auf folgender Internetseite informieren: www.grundsteuer.nrw.de

    Kontakt für allgemeine Anfragen

    Bei allgemeinen Fragen kontaktieren Sie uns bitte gerne per E-Mail, Telefon oder Post:

    • Tel.: 02921-302367
    • E-Mail: gutachterausschuss@kreis-soest.de
    • Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geschäftsstelle Gutachterausschuss

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Geschäftsstelle Gutachterausschuss

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Unterlagen sind von Vorteil, jedoch in der Regel nicht erforderlich. Lediglich eine Angabe über die Lage des Bewertungsobjektes ist notwendig.

    Formulare

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
    • Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO)
    • Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

    Verfahrensablauf

    Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
    Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:

    • Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
    • Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
       

    Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Auskünfte werden soweit möglich, sofort erteilt. Die Bearbeitungszeit bei Auszügen und bei Verkehrswertgutachten hängt vom Einzelfall ab. Auszüge und Verkehrswertgutachten werden möglichst zeitnah erstellt. 

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • Gutachten Standardfall: Grundgebühr 1.400 Euro + 0,2 Prozent des ermittelten Wertes + Mehrwertsteuer
    • Auskunft aus der Kaufpreissammlung: bis zu 50 nicht anonymisierte Kauffälle 140 Euro. Anonymisierte Kauffälle werden nach Zeitaufwand abgerechnet (25 Euro je Arbeitsviertelstunde)

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de