Grundstückswert Ermittlung

    Grundstücksmarktberichte einsehen und ausgeben lassen

    Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Die Aufgaben des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg sind:

    • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie von Rechten an Grundstücken
    • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für Rechtsverluste oder für andere Vermögensvor- oder nachteile
    • Ermittlung von Bodenrichtwerten
    • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u. a. Liegenschaftszinssätze, Bodenpreisindexreihen)
    • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
    • Erstellung des Grundstücksmarktberichtes

    Der Gutachterausschuss kann Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstatten und Mietübersichten erstellen.

    Zur Erlangung einer möglichst großen Transparenz des Grundstücksmarktes, gibt der Gutachterausschuss jedes Jahr einen Grundstücksmarktbericht heraus. Dieser kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Heinsberg von jedermann erworben werden.

    Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist beim Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Heinsberg eingerichtet. Sie steht innerhalb der Dienststunden für Auskünfte zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geschäftsstelle Gutachterausschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Baugesetzbuch (BauGB)
    Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
    Wertermittlungsrichtlinien (WertR)
    Bodenrichtwertrichtlinie - BRW-RL (BMUB)
    Vergleichswertrichtlinie - VW-RL (BMUB)
    Sachwertrichtlinie - SW-RL (BMUB)
    Ertragswertrichtlinie - EW-RL (BMUB)
    Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW)
    Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
    Bodenrichtwert - Erlass NRW - BoRiWErl. NRW - (Erlassentwurf)
    Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) 
    Umsatzsteuergesetz (UStG) 

    Verfahrensablauf

    Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
    Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:

    • Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
    • Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
       

    Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist jederzeit möglich. Dabei fallen keine Bearbeitungszeiten an und Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen. Die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte erfolgt im Allgemeinen innerhalb weniger Tage.

    Kosten

    - Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist kostenfrei. - Für die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte werden Zeitgebühren erhoben. In den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind. Eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Landesweites Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW www.boris.nrw.de Informationsportal des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) www.redaktion-akoga.niedersachsen.de Kontaktdaten und Anschriften der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte www.boris.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de