Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Leben und Tod gehören untrennbar zusammen. Dabei wird das Thema Tod gerne tabuisiert und verdrängt. Ist dann ein Angehöriger/eine Angehörige verstorben, stellt sich oft die Frage: Was ist zu tun? In den meisten Fällen übernimmt ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens die Formalitäten. Sie können selbstverständlich auch den Sterbefall eines/einer Angehörigen persönlich beim Standesamt anzeigen. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes. Erforderlich sind folgende Unterlagen: bei Ledigen: die Geburtsurkunde und der Personalausweis -, bei Verheirateten: die Heiratsunterlagen, ggfs. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und der Personalausweis -, bei Verwitweten: die Heiratsunterlagen, ggfs. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat, der Personalausweis und die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten -, bei Geschiedenen: die Heiratsunterlagen, ggfs. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat, der Personalausweis und das rechtskräftige Scheidungsurteil. Alle Urkunden und Übersetzungen sind im Original vorzulegen. Neben den o.g. Urkunden benötigen wir die ärztliche Todesbescheinigung, die vom Hausarzt/der Hausärztin oder vom Krankenhaus ausgestellt wird. Sie enthält neben den persönlichen Angaben über den Verstorbenen auch Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Todes sowie die Todesart. Bei einem nicht natürlichen Tod z.B. Unfalltod ist die Bestattung erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft möglich. Beim Tod eines/einer Angehörigen im Krankenhaus wird von dort die Sterbefallanzeige erstellt. Mit dieser spricht der Bestatter/die Bestatterin oder Sie beim Standesamt vor. Ist Ihr Angehöriger/Ihre Angehörige jedoch zu Hause verstorben, wird die Sterbefallanzeige direkt bei uns ausgestellt und von dem/der Anzeigenden unterschrieben. Bitte beachten Sie: Der Sterbefall muss innerhalb von drei , dem Todestag folgenden Werktagen beim Standesamt angezeigt werden. Allgemeiner Hinweis: in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Sie finden uns im Rathaus (Marktstraße 16), Erdgeschoss, Zimmer 9 - 11 montags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, nur nach vorheriger Terminreservierung. Bestattungsunternehmen in Witten In Witten gibt es verschiedene Bestattungsunternehmen, die Ihnen gerne bei allen Fragen behilflich sind. Telefonisch können Sie sie wie folgt erreichen: Firma Bohnet, 02302/59507 oder 57828, Firma Brotkorb, 02302/1538, Firma Häusler, 02302/47206, Firma Keßler, 02302/390220, Firma König, 02302/56615, Firma Kostmann, 02302/58058-0, Firma Landeck, 02302/57897 Firma Lauterbach, 02302/31044, Firma Platte, 02302/941230, Firma Rumberg, 02302/73297 oder 97040, Firma Schade, 02302/3680, Firma Schulze, 02302/80528 Firma Temme, 02302/12555, Firma Vockel, 02302/57864, Firma Vollmer, 02302/13333 Firma Vosskühler, 02324/72392, Firma Witthüser, 02302/97017. Eine Gewähr für die Vollständigkeit wird nicht übernommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    34 Geburten, Sterbefälle

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    34 Personenstandsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
    • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

    Dokumente der oder des Verstorbenen:

    • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
    • Geburtsurkunde

    War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

    • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind:

    • die Kinder,
    • die Eltern,
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; darin enthalten ist die Ausstellung von zwei für soziale Zwecke ausgestellte Sterbeurkunden (für die Krankenkasse und die Rente) und eine Bescheinigung für die Beerdigung. Benötigen Sie darüber hinaus weitere Urkunden z.B. für ihr Familienstammbuch, private Versicherungen, etc. beträgt die Gebühr - für die erste Urkunde 10 EUR und für jede weitere Urkunde 5,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Ratgeber für den Trauerfall

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de