Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    • Heirat im Ausland
    • Geburt im Ausland
    • Sterbefall im Ausland

    Telefonische Terminabsprache zwecks Beratung unter: 05234 201 306 und 05234 201 321

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 13

    32805 Horn- Bad Meinberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05234 201-321

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
    • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

    Dokumente der oder des Verstorbenen:

    • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
    • Geburtsurkunde

    War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

    • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind:

    • die Kinder,
    • die Eltern,
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

    Fristen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    • Beurkundung im Sterberegister: 60,00 Euro
    • Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 5,00 Euro)

    Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de