Sterbefall im Ausland Beurkundung
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Auslandsgeburten, -eheschließungen , -sterbefälle sowie Lebenspartnerschaften (Nachträgliche Beurkundung)
Das Standesamt ist zuständig für die nachträgliche Beurkundung von:
Geburten im Ausland
- wenn die Person deutscher Staatsangehöriger ist
- und ihren Wohnsitz in Sankt Augustn hat
Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland
- wenn ein Ehepartner bzw. Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger ist
- und seinen Wohnsitz in Sankt Augustin hat
Sterbefällen im Ausland
- wenn der Verstorbene deutscher Staatsangehöriger war
- und seinen letzten Wohnsitz in Sankt Augustin hatte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Da die Unterlagen je nach Einzelfall stark variieren, bitten wir Sie diese im Vorfeld beim Standesamt zu erfragen.
Formulare
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Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
§§ 34 bis 36 Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
- Beurkundung im Sterberegister: 60,00 Euro
- Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 5,00 Euro)
Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
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