Sterbefall im Ausland Beurkundung
Hinweise für Odenthal
Beschreibung
Hinweise für Odenthal
Der Sterbefall eines Menschen wird am Ort des Geschehens beurkundet. Die Anzeige des Sterbefalls übernimmt oftmals ein Bestatter.
Der Tod ist dem zuständigen Standesamt innerhalb von drei auf den Tod folgenden Werktagen anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Odenthal
bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Bei ausländischen Urkunden sollte die Urkunde international oder mit Übersetzung eines vom Oberlandesgericht anerkannten Übersetzers sein.
bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde
Pass, Personalausweis
Genauere Informationen erfragen Sie bitte im Standesamt.
Formulare
Hinweise für Odenthal
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Odenthal
§§ 28 ff PStG
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Odenthal
Kosten
Hinweise für Odenthal
Urkunde 10 €
ab der zweiten Urkunde je weitere Urkunde 5 €
Urkunden für Rente/Krankenkasse sind gebührenfrei. Es werden max. 4 gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Sterbefallanzeige
- Anzeige Sterbefall
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern