Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Hinweise für Odenthal

    Beschreibung

    Hinweise für Odenthal

    Der Sterbefall eines Menschen wird am Ort des Geschehens beurkundet. Die Anzeige des Sterbefalls übernimmt oftmals ein Bestatter.

    Der Tod ist dem zuständigen Standesamt innerhalb von drei auf den Tod folgenden Werktagen anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Meldewesen, Standesamt und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Odenthal

    bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

    Bei ausländischen Urkunden sollte die Urkunde international oder mit Übersetzung eines vom Oberlandesgericht anerkannten Übersetzers sein.

    bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde

    Pass, Personalausweis

    Genauere Informationen erfragen Sie bitte im Standesamt.

    Formulare

    Hinweise für Odenthal

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind:

    • die Kinder,
    • die Eltern,
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Odenthal

    §§ 28 ff PStG

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

    Fristen

    Hinweise für Odenthal

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Odenthal

    Kosten

    Hinweise für Odenthal

    Urkunde 10 €

    ab der zweiten Urkunde je weitere Urkunde 5 €

    Urkunden für Rente/Krankenkasse sind gebührenfrei. Es werden max. 4 gebührenfreie Urkunden ausgestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Odenthal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Odenthal

    • Sterbefallanzeige
    • Anzeige Sterbefall

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de