Sterbefall im Ausland BeurkundungOnline erledigen

    Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (Anzeigepflicht nach § 28 Personenstandsgesetz (PSTG)).

    Die Anzeige erfolgt in den allermeisten Fällen schriftlich über ein beauftragtes Beerdigungsinstitut, kann jedoch auch mündlich durch
    1. durch Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelegt haben
    2. einer Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat oder
    3. jeder anderen Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, erfolgen.
    Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist (§ 29 PStG).

    Zur Beurkundung des Sterbefalles muss die Person des*der Verstorbenen, der Sterbezeitpunkt und -ort, der bisherige Wohnort (Meldeadresse), der Familienstand (verheiratet, verwitwet, ledig, geschieden) eindeutig feststehen. Auch sollte eine Ansprechperson und eventuelle Nachkommen/Erb*innen benannt werden können.

    Alle Bescheinigungen der*des Ärztin*Arztes über den Tod und der Personalausweis/Reisepass ist neben weiteren Urkunden vorzulegen.
    Falls der*die Verstorbene verheiratet war, reicht in der Regel das deutsche Familienstammbuch aus.
    Bei Familienstand geschieden muss ein Auszug aus dem deutschen Eheregister vorgelegt werden bzw. zusätzlich eine rechtskräftige Scheidungsurkunde.
    Bei Geburt/Vorehen/Scheidungen im Ausland sind besondere Unterlagen und Urkunden beizubringen über die Sie in einem solchen Fall informiert werden.

    Wenn Unterlagen nicht komplett in der geforderten Qualität vorliegen, wird der Sterbefall nur vorläufig beurkundet, bis die Unterlagen vollständig sind. Der*die Verstorbene kann mit dieser Bescheinigung bereits beerdigt werden, jedoch können noch keine Sterbeurkunden zur Beantragung von Renten etc. ausgestellt werden.

    Kann der Sterbefall beurkundet werden, werden verschiedene Behörden von uns aus informiert. Das Meldeamt, das Geburtsstandesamt (teilweise auch im Ausland), das deutsche eheschließende Standesamt der letzten Ehe und das zentrale Testamentsregister werden über den Tod mit der Bitte um weitere Veranlassung angeschrieben.

    Sollten Sie eine Überführung des Leichnams in das Ausland beabsichtigen, denken Sie bitte daran, dass neben der Beurkundung bei uns auch noch die Leichenschau für den Leichenpass durch den Amtsarzt im Krematorium auf der Hüls erfolgen muss. Wir können keinen Leichenpass ausstellen! Auf diesen zeitlichen Ablauf haben wir keinen Einfluss und muss von Ihnen bzw. dem Bestattungsunternehmen organisiert werden! Eine Leichenschau findet nur statt, wenn der Fall vorab bei uns zur Beurkundung angemeldet wurde.


    Stand 06.01.2023

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sterberegister

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3421

    Fax: 0241 432-3498

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
    • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

    Dokumente der oder des Verstorbenen:

    • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
    • Geburtsurkunde

    War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

    • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind:

    • die Kinder,
    • die Eltern,
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Aachen

    • Personenstandsurkunde 10,00 €
    • jede weitere Urkunde        5,00 €
    • Melderegistereinsicht        3,00 € (falls notwendig)

    Weitere Gebühren können im Einzelfall anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de