Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst

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    Wenn Sie eine Gemeinnützige Einrichtung betreiben oder für einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Höhe des Verwarngeldes ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung. Mit der Verwarnung beginnt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

    Wird das Verwarngeld innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, ist die Angelegenheit erledigt. Bleibt die Zahlung aus und wird die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben (sogenanntes Anhörungsverfahren), nicht wahrgenommen, kann im Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Aktenlage entschieden werden: ein Bußgeldbescheid ist die regelmäßige Konsequenz. Dieser beinhaltet dann nicht nur das ursprüngliche Verwarngeld, sondern umfasst zusätzlich eine Verwaltungsgebühr und die entstandenen Zustellungskosten.

    Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Gibt die Bußgeldstelle dem Einspruch statt, stellt sie das Verfahren ein. Ist dies nicht der Fall, wird der Sachverhalt über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Sämtliche Parkplätze in der Espelkamper Innenstadt sowie der nahen Umgebung sind kostenfrei. Achten Sie bitte auf die Beschilderungen zur Parkscheibenpflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de