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Wenn Sie eine Gemeinnützige Einrichtung betreiben oder für einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Parkausweis - Soziale Dienste, Ärzte
Soziale Dienste und Dienste der medizinischen Hilfsberufe erhalten auf Antrag eine Genehmigung von Parkerleichterungen, die Geltung hat an Straßenstellen, für die ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet ist und auf gebührenpflichtigen Parkflächen, ohne dass ein Parkschein gelöst wird.
Der Geltungsbereich ist auf die Stadt Eschweiler begrenzt.
Hierbei wird die Höchstparkdauer auf 120 Minuten festgesetzt.
Für das 1. Fahrzeug wird eine Grundverwaltungsgebühr in Höhe von 120,00 € und für jedes weitere Fahrzeug eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € erhoben.
Ärzte erhalten auf Antrag eine Genehmigung von Parkerleichterungen zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit für dringende Krankenbesuche. Diese Parkerleichterung gilt in eingeschränkten Halteverboten, in Fußgängerzonen außerhalb der Ladezeiten, auf Gehwegen, wenn dadurch keine Fußgänger gefährdet, behindert oder belästigt werden und auf gebührenpflichtigen Parkflächen, ohne dass ein Parkschein gelöst werden muss.
Die Höchstparkdauer wird auf 1 Stunde festgesetzt.
Die Genehmigung wird jeweils für 1 Fahrzeug erteilt, wobei eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 120,00 € erhoben wird. Für jedes
weitere Fahrzeug wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € fällig.
Für jede Änderung eines bestehenden Parkausweises entsteht eine Gebühr von 15,00 €.
Es können auch folgende Geltungsbereiche beantragt werden:
- Regierungsbezirk Köln (180 Euro / Jahr) - Land NRW (300 Euro /Jahr)benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung einer Parkerleichterung für soziale Dienste und Dienste der medizinischen Hilfsberufe
- KfZ-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Jedes Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift (mind. DIN A4) versehen sein, bitte bringen Sie bei Beantragung entsprechende Fotos der Fahrzeuge mit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eschweiler
Weitere Informationen
Hinweise für Eschweiler
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Eschweiler