Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst

    Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst

    Wenn Sie eine Gemeinnützige Einrichtung betreiben oder für einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Die Sondergenehmigungen können online auf dieser Seite oder schriftlich beim Bürgerbüro unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen beantragt werden: - bitte stellen Sie den Antrag ca. 2 Monate vor Ablauf der evtl. alten Sondergenehmigungen   Beantragung, Verfahren

    Parkausweis - Soziale Dienste, Ärzte

    Soziale Dienste und Dienste der medizinischen Hilfsberufe erhalten auf Antrag eine Genehmigung von Parkerleichterungen, die Geltung hat an Straßenstellen, für die ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet ist und auf gebührenpflichtigen Parkflächen, ohne dass ein Parkschein gelöst wird.
    Der Geltungsbereich ist auf die Stadt Eschweiler begrenzt.

    Hierbei wird die Höchstparkdauer auf 120 Minuten festgesetzt.

    Für das 1. Fahrzeug wird eine Grundverwaltungsgebühr in Höhe von 120,00 € und für jedes weitere Fahrzeug eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € erhoben.

    Ärzte erhalten auf Antrag eine Genehmigung von Parkerleichterungen zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit für dringende Krankenbesuche. Diese Parkerleichterung gilt in eingeschränkten Halteverboten, in Fußgängerzonen außerhalb der Ladezeiten, auf Gehwegen, wenn dadurch keine Fußgänger gefährdet, behindert oder belästigt werden und auf gebührenpflichtigen Parkflächen, ohne dass ein Parkschein gelöst werden muss.

    Die Höchstparkdauer wird auf 1 Stunde festgesetzt.

    Die Genehmigung wird jeweils für 1 Fahrzeug erteilt, wobei eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 120,00 € erhoben wird. Für jedes
    weitere Fahrzeug wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € fällig.

    Für jede Änderung eines bestehenden Parkausweises entsteht eine Gebühr von 15,00 €.

    Es können auch folgende Geltungsbereiche beantragt werden:

    - Regierungsbezirk Köln (180 Euro / Jahr) - Land NRW (300 Euro /Jahr)

    benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung einer Parkerleichterung für soziale Dienste und Dienste der medizinischen Hilfsberufe
    • KfZ-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil 1
    • Jedes Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift (mind. DIN A4) versehen sein, bitte bringen Sie bei Beantragung entsprechende Fotos der Fahrzeuge mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    E-Mail: buergerbuero@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de