Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft

    Eintragung einer Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel einer GmbH in das Gesellschaftsverzeichnis

    Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

    Beschreibung

    Eine Kapitalgesellschaft darf gemäß § 30 Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin,“ „Architekt“, „Innenarchitektin „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin“, „Stadtplaner“, eine Wortverbindung damit oder eine ähnliche Bezeichnung in ihrer Firma nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingetragen ist.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Höxter (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Öffentlich beglaubigte Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages;
    • Anmeldung oder Eintragung zum Handelsregister;
    • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Tätigkeit der Gesellschaft ergebenden Haftpflichtgefahren gemäß § 30 Abs. 4 Baukammerngesetz NRW.

    Formulare

    Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herunterladen. 

    Voraussetzungen

    Folgende Voraussetzungen müssen u.a. für eine Eintragung vorliegen:

    • Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen;
    • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung;
    • Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Regelungen enthalten:
      • Gegenstand des Unternehmens darf nur die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Baukammerngesetz NRW sein
      • Mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile muss (grundsätzlich) in den Händen von Mitgliedern der Architektenkammer sein.
      • Die zur Geschäftsführung befugten Personen müssen mindestens zur Hälfte Berufsangehörige nach § 17 Baukammergesetz ein
      • Die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen ist an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden
      • Die für die Berufsangehörigen geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden

    Rechtsgrundlage(n)

    • Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen
    • Gebührenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    Über den Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Der Eintragungsausschuss ist ein unabhängiges und an Weisungen nicht gebundenes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Es fällt eine Gebühr von EUR 500 an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird eine Kapitalgesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer. 

    Weitere Informationen

    Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herunterladen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de