Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Eine Abmeldung in Schalksmühle ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder wenn Sie einen Nebenwohnsitz aufgeben.
Bitte bringen Sie beim Wegzug ins Ausland, sofern bekannt, die neue Adresse mit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten
Fax: 02355 84-243
E-Mail: buergerbuero@schalksmuehle.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
- kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Bundesmeldegesetz
Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021