Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden
Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Hinweise für Lüdenscheid
Sie ziehen aus Lüdenscheid fort und möchten Ihren Wohnsitz abmelden? Eine Abmeldung in Lüdenscheid ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Nur wenn Sie also ins Ausland ziehen, müssen Sie eine formelle Abmeldung beim Bürgeramt vorlegen. Weiter ist eine Abmeldung dann noch erforderlich, wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Lüdenscheid aufgeben und nur noch in Ihrer bisherigen Hauptwohnung wohnen oder wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Lüdenscheid aufgeben und keine neue Wohnung mehr beziehen (ohne feste Wohnung). Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Bürgeramt vorzulegen. Die Nebenwohnung kann entweder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden. Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachdienst Bürgeramt (33)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66
Fax: 02351 / 17-17 17
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lüdenscheid
Sie müssen ein vollständig ausgefülltes und von einem der Meldepflichtigen unterschriebenes Abmeldeformular vorlegen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
- kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lüdenscheid
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen.
Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Lüdenscheid
Meldewesen - Formular Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person zur Vorlage bei der Meldebehörde (Serviceportal) Formular Abmeldung (Wegzug aus Lüdenscheid) Dateigröße: 428,3 Kilobytes Meldewesen - Information für meldepflichtige Personen (Info nach DSGVO) Dateigröße: 69,0 Kilobytes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021