Wohnsitz
Beschreibung
Hinweise für Verl
Wohnsitzanmeldung
Wir freuen uns, Sie als neue Mitbürgerin oder neuen Mitbürger in unserer Stadt begrüßen zu können.
Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes und vielen weiteren Fragen rund um das Leben in Verl ist Ihnen der Bürgerservice gern behilflich. Die Kontaktdaten sowie wichtige Informationen zur Wohnsitzanmeldung finden Sie auf dieser Seite.
Wohnsitzummeldung
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Verl ist eine Ummeldung Ihrer Wohnadresse im Bürgerservice innnerhalb einer Frist von zwei Wochen erforderlich.
Wohnsitzabmeldung
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde innerhalb Deutschlands ziehen, so ist eine Abmeldung in Verl nicht mehr notwendig. Nach Ihrer Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz erfolgt alles weitere per Datenaustausch zwischen dem alten und dem neuen Wohnort.
Lediglich bei einem Umzug ins Ausland ist eine Abmeldung in Verl notwendig, da Sie für die ausländischen Behörden eine Abmeldebestätigung benötigen. Bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Verl
Wohnsitzanmeldung
alle vorhandenen Ausweise/Pässe
Wohnungsgeberbestätigung
Familienstammbuch
wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, sollte der KFZ-Schein geändert werden (hier nur möglich, wenn Sie aus einer kreisangehörigen Stadt bzw. Gemeinde zugezogen sind)
wenn Sie eine Anmeldung für jemand anderen durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht
Wohnsitzummeldung
Ausweise/Pässe
Wohnungsgeberbestätigung
wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, muss auch der KFZ-Schein geändert werden
Wenn Sie eine Ummeldung für eine andere Person durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht.
Wohnsitzabmeldung
Nur bei Umzug ins Ausland: Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die Sie zur Vorlage bei den ausländischen Behörden benötigen.
Formulare
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
- kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Verl
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Hinweise für Verl
Innerhalb von 2 Wochen
Kosten
Hinweise für Verl
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Verl