Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Die Abmeldung des Wohnsitzes ist notwendig, wenn

    • man ins Ausland verzieht oder
    • aus seiner Wohnung auszieht und kein fester Wohnsitz mehr besteht oder
    • einen Nebenwohnsitz aufgibt und keinen neuen Nebenwohnsitz begründet (nur am Hauptwohnsitz möglich).      

    Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Eine Abmeldung ist auch frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt dann zum Datum das Auszugs.

    Die meldepflichtige Person soll die Abmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.

    Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:

    • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der abzumeldenden Personen.

    Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Abmeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:

    • Das Abmeldeformular (siehe unten).
    • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der abzumeldenden Personen.
    • Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.     

    Zudem kann die meldepflichtige Person das Abmeldeformular auch übersenden.

    Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich nur innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde über den Umzug zu informieren.

     
    Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Abmeldeformular und Vollmacht

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 20 43 - 99 29 99

    Fax: 0 20 43 - 99 13 21

    E-Mail: buergeramt@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gladbeck

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gladbeck

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

     

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Kosten

    Hinweise für Gladbeck

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de