Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden
Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Wer eine Wohnung bezieht oder verlässt, ist verpflichtet, dies innerhalb von zwei Wochen zu melden (Zuzug aus einer anderen Stadt, Zuzug aus dem Ausland = Anmeldung; Umzug innerhalb von Burscheid = Ummeldung). Außerdem ist eine sog. "Statusänderung" meldepflichtig, d.h. Ihre Hauptwohnung wird eine Nebenwohnung oder Ihre Nebenwohnung wird Ihre Hauptwohnung. Vermietende müssen eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, die bei der An- oder Ummeldung vorgelegt wird. Als Vermietende gelten sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung, als auch beauftragte Hausverwaltungen oder Mieterinnen und Mieter, der die Wohnung untervermieten.Eine Wohnungsgeberbescheinigung muss Name und Anschrift der oder des Wohnungsgebenden, gegebenenfalls Angaben zur Eigentümerin oder zum Eigentümer, die Angabe, ob es sich um eine An- oder Abmeldung handelt sowie das Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.Eine An- oder Ummeldung kann nur persönlich erfolgen. Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, ist es möglich, ein Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrem Personalausweis und der Wohnungsgeberbescheinigung einer bevollmächtigten Person mitzugeben.Wenn Kinder umziehen und künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die Hauptwohnung des Kindes von einer/einem Sorgeberechtigten zur/zum anderen wechselt, wird eine Einverständniserklärung benötigt.Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Auszug ins Ausland erfolgt. Dabei können Sie die Anschrift im Ausland hinterlassen, zum Beispiel für die Kontaktaufnahme bei Wahlen. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor dem Auszug aus der Wohnung erfolgen. Die Abmeldung kann nur persönlich vorgenommen werden. Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, ist es möglich, ein Abmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrem Personalausweis und der Wohnungsgeberbescheinigung einer bevollmächtigten Person mitzugeben.Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, so müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de; standesamt@burscheid.de; wahlen@burscheid.de
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Burscheid
Personalausweis oder ReisepassWohnungsgeberbestätigungWenn Sie volljährige Personen bei der Meldung vertreten benötigen wir zusätzlich:Formlose VollmachtUnterschriebenes AnmeldeformularAusweisdokument im OriginalWenn Sie alleine sorgeberechtigt sind:Einverständniserklärung der SorgeberechtigtenSorgerechtserklärung
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
- kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Burscheid
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen.
Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.
Kosten
Hinweise für Burscheid
Es fallen keine Gebühren an. Bei Fristversäumnis ist jedoch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit der Verhängung eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldes möglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Burscheid
Anmeldung bei der MeldebehördeAbmeldung bei der MeldebehördeAbmeldung bei der Meldebehörde ins AuslandWohnungsgeberbescheinigungEinverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug eines KindesAntrag auf Einrichtung einer ÜbermittlungssperreInformation gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021