Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Wenn Sie innerhalb von Übach-Palenberg umgezogen sind oder aus einer Stadt aus dem Kreis Heinsberg zugezogen sind, können Sie die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. im Fahrzeugschein im Bürgerbüro ändern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    52531 Übach-Palenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 979-3300

    Fax: 02451 979-1150

    E-Mail: buergerbuero@uebach-palenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    • Personalausweis / Reisepass

    Formulare

    • Written form required: Yes

    • Personal appearance required: No

    Voraussetzungen

    The requirements for the registration of a vehicle must be met.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Verfahrensablauf

    Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Kosten

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de