Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.
Beschreibung
Hinweise für Übach-Palenberg
Wenn Sie innerhalb von Übach-Palenberg umgezogen sind oder aus einer Stadt aus dem Kreis Heinsberg zugezogen sind, können Sie die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. im Fahrzeugschein im Bürgerbüro ändern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Übach-Palenberg
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Personalausweis / Reisepass
Formulare
-
Written form required: Yes
-
Personal appearance required: No
Voraussetzungen
The requirements for the registration of a vehicle must be met.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Übach-Palenberg
Verfahrensablauf
Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Übach-Palenberg
Kosten
Hinweise für Übach-Palenberg
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Übach-Palenberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024