Jugendhilfe im Strafverfahren

    Jugendhilfe im Strafverfahren

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes und wird immer dann tätig, wenn ein strafunmündiges Kind, ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Straftat begangen haben soll.

    Wir bieten den Jugendlichen und Heranwachsenden, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, während des gesamten Verfahrens unsere Unterstützung an.

    Zudem begleiten und beraten wir auch strafunmündige Kinder und deren Erziehungsberechtigte.

    • Strafunmündige Kinder: bis 13 Jahre
    • Jugendliche: 14 - 17 Jahre
    • Heranwachsende: 18 - 20 Jahre

    Wir helfen gerne! Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt (51)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Dienste (51-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de