Jagdschein erstmalig beantragen
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Der Kreis Minden-Lübbecke ist als Untere Jagdbehörde für den Vollzug des Bundes- und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen zuständig.
Außerdem ist er zuständig für die Durchführung und Abnahme einer Jägerprüfung und für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen.
Informationen zum Bereich "Jagdangelegenheiten" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-0
Fax: 0571 807-30000
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
Formulare
Hinweise für Rahden
Voraussetzungen
Hinweise für Rahden
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rahden
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rahden
Wildschäden sind vom Ordnungsamt Ihrer jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu bearbeiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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