Jagdschein ErteilungOnline erledigen

    Jagdschein erstmalig beantragen

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Der Kreis Minden-Lübbecke ist als Untere Jagdbehörde für den Vollzug des Bundes- und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen zuständig.

    Außerdem ist er zuständig für die Durchführung und Abnahme einer Jägerprüfung und für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen.

    Informationen zum Bereich "Jagdangelegenheiten" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d1db9c0ee554bf2a623c8528ef922e58

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1  - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de