Jagdschein
Hinweise für Lippe
Sie wollen die Jagd ausüben? Dafür brauchen Sie einen Jagdschein - hier erfahren Sie, wie und wo Sie ihn erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein und diesen bei der Jagdausübung mitführen.
Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.
Ein Jahresjagdschein kann für 1, 2 oder 3 Jagdjahre erteilt und verlängert werden. Außerdem können Sie einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage lösen.
Sollte Ihr Jagdschein verloren gegangen oder unleserlich geworden sein, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Bitte beachten Sie den Ablauf:
Sie beantragen die Verlängerung oder Ausstellung Ihres Jagdscheins mit dem verlinkten Antrag und übersenden alle nötigen Unterlagen an uns (jagdscheinantrag@kreis-lippe.de),
wir prüfen Ihren Antrag,
wir informieren Sie, sobald Sie einen Termin mit uns vereinbaren können,
im gebuchten Termin erfolgt dann die Ausstellung oder Verlängerung des Jagdscheins.
Hinweis:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Erste Erteilung eines Jagdscheins:
Personalausweis oder Reisepass
Prüfungszeugnis Jägerprüfung
Versicherungsnachweis
(Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.eventuell Nachweis Kundige Person
Jagdschein ist bereits vorhanden und soll neu gelöst werden:
Personalausweis oder Reisepass
Versicherungsnachweis
(Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
- bestandene Jägerprüfung
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Antragstellung: ungefähr 3 Wochen
Ausstellung Jagdschein: direkt im Termin
Kosten
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Ein-Jahresjagdschein: EUR 35,00
Zwei-Jahresjagdschein: EUR 50,00
Drei-Jahresjagdschein: EUR 65,00
Tagesjagdschein (14 Tage): EUR 15,00
Zahlungsweisen:
Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Terminvereinbarung ist erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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