Jagdschein Erteilung

    Jagdschein beantragen

    Hinweise für Lippe

    Sie wollen die Jagd ausüben? Dafür brauchen Sie einen Jagdschein - hier erfahren Sie, wie und wo Sie ihn erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein und diesen bei der Jagdausübung mitführen.
    Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.

    Ein Jahresjagdschein kann für 1, 2 oder 3 Jagdjahre erteilt und verlängert werden. Außerdem können Sie einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage lösen.

    Sollte Ihr Jagdschein verloren gegangen oder unleserlich geworden sein, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.


    Bitte beachten Sie den Ablauf:
    1. Sie übersenden den vollständigen Antrag (Formular + Anlagen):

      a) per E-Mail: jagdscheinantrag@kreis-lippe.de

      b) per Fax: +49 5231 63011–1934
      oder

      c) per Post:
      Kreis Lippe - untere Jagdbehörde
      Felix-Fechenbach-Straße 5
      32756 Detmold

    2. Die untere Jagdbehörde überprüft Ihre Zuverlässigkeit.
      Sofern die Einverständniserklärung zur automatisierten Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, ist die Prüfung bereits im Vorfeld erfolgt.

    3. Sie bekommen unaufgefordert eine Mitteilung, dass Sie sich einen Termin zur Ausstellung des Jagdscheins bzw. Eintragung der Verlängerung vereinbaren können.

    Buchen Sie bitte erst einen Termin, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert werden.

    ***

    Nachfolgend noch einige Beispiele und wichtige Hinweise zu den Unterlagen:

    Ein vollständiger Antrag besteht aus:

    • dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular

    • einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), alternativ eine Kopie des Reisepasses

    • der Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde

    • im Einzelfall evtl. weitere Unterlagen nach Aufforderung

     

    Die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde gibt sinngemäß folgende Aussage wieder:

    Zur Vorlage bei der Jagdbehörde wird hiermit bescheinigt, dass vom 01.04.2025 0:00 Uhr bis zum 31.03.2028 24:00 Uhr eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Jagd-Haftpflicht-Versicherung für Frau / Herrn ……… mit einer vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von xxx.xxx € besteht.

    Sollte die Versicherung vor dem angegebenen Versicherungsablauf enden, verpflichten wir uns, die Jagdbehörde darüber zu informieren.

    Bitte keine Versicherungspolicen, Versicherungsrechnungen oder Vertragsunterlagen einreichen, sondern nur die Bestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde!

    ***

    Von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags bitten wir abzusehen.

    ***

    Hinweis:
    Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-7929

    Fax: +49 5231 63011-1934

    E-Mail: jagdbehoerde@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Erste Erteilung eines Jagdscheins:

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Prüfungszeugnis Jägerprüfung

    • Versicherungsnachweis
      (Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
      Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
      Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.

    • eventuell Nachweis Kundige Person

    Jagdschein ist bereits vorhanden und soll neu gelöst werden:

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Versicherungsnachweis
      (Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
      Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
      Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • bestandene Jägerprüfung
    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Antragstellung: ungefähr 3 Wochen

    Ausstellung Jagdschein: direkt im Termin

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    • Ein-Jahresjagdschein: EUR 35,00

    • Zwei-Jahresjagdschein: EUR 50,00

    • Drei-Jahresjagdschein: EUR 65,00

    • Tagesjagdschein (14 Tage): EUR 15,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de