Jagdschein erstmalig beantragen
Hinweise für Ladbergen
Beschreibung
Hinweise für Ladbergen
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.
Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.
Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ladbergen
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
Hinweise für Ladbergen
Voraussetzungen
Hinweise für Ladbergen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ladbergen
Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Ladbergen
Fristen
Hinweise für Ladbergen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ladbergen
Kosten
Hinweise für Ladbergen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ladbergen
Weitere Informationen
Hinweise für Ladbergen
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen