Jagdschein Erteilung

    Jagdschein erstmalig beantragen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Um auf die Jagd gehen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen unteren Jagdbehörde ausgestellt.

    Vor jeder Jagdscheinerteilung bzw. Verlängerung sieht der Gesetzgeber die Überprüfung verschiedener Voraussetzungen vor, die vom Antragsteller oder der Antragstellerin erfüllt werden müssen. Zu den Voraussetzungen zählen neben dem Vorliegen jagdrechtlicher Nachweise auch persönliche Voraussetzungen, z. B. die körperliche Eignung. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung müssen Sie bei der Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines persönlich Kontakt mit der unteren Jagdbehörde aufnehmen. Die persönliche Vorsprache kann im Rahmen der Antragstellung oder alternativ später bei der Abholung des Jagdscheines erfolgen.

    Persönliche Vorsprache:

    Bei Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines per persönlicher Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung bei Frau Peschen (Tel. siehe Kontaktperson) oder per  E-Mail erforderlich..

    Postalische Antragstellung

    Wenn Sie von einer postalischen Antragstellung Gebrauch nehmen möchten, erhalten Sie eine schriftliche oder telefonische Mitteilung, wenn die Unterlagen eingegangen sind und werden darüber informiert, dass die Abholung persönlich erfolgen muss.

    Die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) können an den Kreis Heinsberg, Untere Jagdbehörde, z. H. Frau Peschen, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, geschickt werden. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den amtlichen Briefkasten der Kreisverwaltung einwerfen.

    Bei einem Umzug in den Kreis Heinsberg oder bei Ablegung der Jägerprüfung außerhalb des Kreises Heinsberg, muss vor Ausstellung des Jagdscheines eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt werden. Hier wird das Antragsformular (siehe Downloadbereich) und eine Kopie Ihres Personalausweises vorab per E-Mail benötigt. Nach der Zuverlässigkeitsprüfung wird dann ein Termin vereinbart.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Antragsformular (siehe Downloadbereich)
    • Nachweis Identität durch Reisepass bzw. Personalausweis (Kopie ausreichend)
    • Jagdscheinheft (evtl. zusätzlich aktuelles Lichtbild, sofern kein Eintrag zur Verlängerung mehr möglich ist)
    • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
    • Bei Erstausstellung zusätzlich:Prüfungszeugnis, evtl. Nachweis kundige Person, Lichtbild

    Unterlagen und Regelung für Ausländer, die im Ausland wohnen und im Kreis Heinsberg einen Jagdschein beantragen:

    • Antragsformular (siehe Downloadbereich)
    • Nachweis Identität durch Reisepass bzw. Personalausweis (Kopie ausreichend)
    • Nachweis über eine im Heimatstaat bestandene Jägerprüfung (zwingend bei Erstausstellung) und/oder ein dort ausgestellter gültiger Jagdschein
    • Unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes in deutscher Sprache oder Vorlage eines Europäischen Führungszeugnisses (jeweils nicht älter als 6 Monate)
    • Vorlage Europäischer Waffenpass (Kopie ausreichend)
    • Ggf. bereits ausgestellte deutsche Tages- oder Jahresjagdscheine
    • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung für Deutschland (Versicherungsbestätigung)
    • Schriftliche Einladung zur Jagd (hieraus muss eindeutig hervorgehen, dass die Jagd im Kreis Heinsberg ausgeübt werden soll; andernfalls ist der Antrag wegen Unzuständigkeit abzulehnen)

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1  - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsdauer:

    Sowohl der Inländer-, als auch der Ausländerjagschein können als Tages- (14 Tage), Jahres- (1, 2 oder 3 Jahre), Jugend- oder Falknerschein erteilt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de