Straßenschaden

    Straßenunterhaltung

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Damit das städtische Straßennetz in allen Stadtteilen jederzeit betriebsbereit und verkehrssicher ist, müssen an den öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Geh- und Radwegen, etc.) einschließlich der dazu gehörenden Ausstattung (Verkehrsschilder, Leitpfosten, etc.) laufend Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden.

    Zu den Aufgaben der Straßenunterhaltung  gehört insbesondere die Beseitigung von Straßenschäden,  Kontrolle und Reinigung der Straßeneinläufe, Grünschnitt auf gemeindeeigene Grundstücke an Straßenrändern, Instandhaltung der gemeindlichen Treppenanlagen, Bepflanzungen von Straßenbegleitgrün, Instandsetzung und Erneuerung von Zäunen an städtischen Grundstücken.

    Hierfür werden regelmäßig Kontrollen von den Mitarbeitern des Tiefbauamtes durchgeführt. Die gemeldeten Mängel werden dann zeitnah durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes beseitigt. Für Arbeiten größeren Umfangs können externe Tiefbaufirmen beauftragt werden.

    Sollten Ihnen Schäden an den öffentlichen Verkehrsflächen auffallen, bitten wir Sie, diese unter den angegebenen Rufnummern zu melden oder das Antragsformular zu nutzen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359/661-177

    E-Mail: bauhof@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: tiefbauamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

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