Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

    Vorzeitige Einschulung in der Grundschule beantragen

    Sie können eine vorzeitige Einschulung beantragen, wenn Ihr Kind schon vor Beginn der Schulpflicht eingeschult werden soll.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Wann kommt mein Kind in die Schule
    Jedes Kind, das bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig. Das bedeutet, dass der Geburtstag vor dem oder am 30. September entscheidend ist. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

    Möchten Sie, dass Ihr Kind erst ein Jahr später in die Schule geht, ist dies nur möglich, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe vorliegen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung aufgrund eines schulärztliches Gutachtens.

    Eltern, die Ihre Kinder auf Antrag vorzeitig einschulen möchten, werden gebeten, zunächst einen formlosen Antrag an die Schulleitung der gewünschten Grundschule zu richten. Für eine vorzeitige Einschulung muss das Kind, die für den Schulbesuch erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und schulfähig sein. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

    Eltern wählen die Grundschule
    Sie als Eltern können wählen, an welcher Grundschule Sie Ihr Kind anmelden möchten.
    Die Gemeinde Ense verfügt über 3 Grundschulen:

    Gemeinschaftsgrundschule Höingen
    Fürstenbergschule (Kath. Bekenntnisschule)

    Bernhardusschule Niederense (Gemeinschaftsgrundschule)

    Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die, seiner Wohnung, nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisgrundschule). Der Aufnahmeanspruch besteht jedoch nur im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Die Bestimmung der nächstgelegenen Grundschule richtet sich nach der Schülerfahrkostenverordnung.

    Anmeldeverfahren
    In der Gemeinde Ense wird ein zentrales Anmeldeverfahren durchgeführt. Hierbei sorgt der Schulträger dafür, dass jedes Kind an nur einer Schule angemeldet werden kann. Das zentrale Anmeldeverfahren wird im Rathaus durchgeführt. Eine Vorstellung der Kinder ist hierbei nicht erforderlich.

    Im Rahmen des zentralen Anmeldeverfahrens werden die Schülerdaten lediglich für das weitere Verfahren zusammengetragen.

    Mit der Anmeldung zur Grundschule ist daher noch keine endgültige Aufnahme an der gewünschten Schule erfolgt.

    Eine Aufnahmebestätigung erfolgt später an Sie durch die Grundschulen. Dazu werden die Eltern und Erziehungsberechtigten gemeinsam mit Ihrem Kind zu einem Gespräch eingeladen.
    Sollten Sie Ihr Kind in einer anderen Stadt/Gemeinde an einer Grundschule anmelden, teilen Sie dies bitte im Rathaus bei Frau Horn mit.

    Schulärztliche Untersuchung

    Die schulärztliche Untersuchung ist Voraussetzung für die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule. Die schulärztliche Untersuchung erfolgt durch das Kreisgesundheitsamt. Das Kreisgesundheitsamt unterrichtet Sie rechtzeitig über den Untersuchungstermin Ihres Kindes. Sie werden gebeten, bei der Untersuchung anwesend zu sein, damit Sie Fragen zum Gesundheitszustand Ihres Kindes beantworten und unmittelbar von der Schulärztin oder dem Schularzt über Untersuchungsergebnisse informiert werden können.

    Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen

    a) Offene Ganztagsschule
    Bei der Offenen Ganztagschule handelt sich um ein außerschulisches Angebot, das in der Regel an Schultagen bis 16.00 Uhr stattfindet. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, Schulkinder im Primarbereich intensiver zu fördern sowie mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit herzustellen.

    Zugleich wird mit dieser Maßnahme die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern schulpflichtiger Kinder hergestellt.
    In den Grundschulen der Gemeinde Ense ist dieses außerunterrichtliche Angebot bereits fester Bestandteil des täglichen Schullebens.
    Die Teilnahme an dem Angebot ist freiwillig. Eine Anmeldung Ihres Kindes bindet jedoch für die Dauer eines Schuljahres. Zur Mitfinanzierung des Angebotes werden Elternbeiträge erhoben.
    Nähere Informationen zur Offenen Ganztagsschule erhalten Sie in den Schulen sowie auf der hier.

    b) Schule von acht bis eins
    Neben dem Angebot der Offenen Ganztagsschule besteht an allen Grundschulen ein Betreuungsangebot bis 13.00 Uhr. Die Teilnahme an dieser Maßnahme ist ebenfalls freiwillig. Auch hierfür werden Elternbeiträge erhoben.

    Auch hierzu erhalten Sie ausführliche Informationen Sie in der Schule.

    Fahrtkosten
    Fahrtkosten werden entsprechend der Schülerfahrkostenverordnung übernommen, wenn der kürzeste zumutbare Fußweg zur nächstgelegenen Schule mehr als 2 km beträgt. Den Schülern und Schülerinnen wird dann zu Beginn des Schuljahres eine Schülerfahrkarte zur Verfügung gestellt.

    Weitere Fragen?
    Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:
    - die jeweiligen Grundschulen
    - im Rathaus Frau Horn

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag der Eltern
    • Darüber hinaus kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
    • Geburtsurkunde

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht.
    • Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand und ein ausreichend entwickeltes soziales Verhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ense

    Verfahrensablauf

    Zu den bekanntgegeben Anmeldeterminen für die Grundschulen können Sie unmittelbar in der gewünschten Grundschule auch die vorzeitige Aufnahme Ihres Kindes beantragen.

    Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule.

    Wenn sich bei dem Anmeldetermin Hinweise ergeben, dass Ihr Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.

    Nach der Anmeldung erhalten Sie vom für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes.

    Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist.

    Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.

    Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie von der Schulleitung eine Mitteilung über die Aufnahme Ihres Kindes (Aufnahmebescheid).

    Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der der gewünschten Schule ist oder von der Grundschule unmittelbar.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie regelmäßig auch in den Internetangeboten der Kommune, der Träger der von Ihnen gewünschten Grundschule oder im Internetangebot der jeweiligen Grundschule.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de