Einschulung
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Ein Jahr vor der Einschulung des Kindes erhalten Eltern eine Mitteilung über die Schulpflicht. Die Auswahl der Grundschule steht den Eltern frei. Jedes Kind kann nur an einer Grundschule angemeldet werden.
Grundsätzlich beginnt für Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht am 01. August desselben Kalenderjahres (§ 35 Schulgesetz NRW - SchulG).
Vor der Einschulung wird vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises eine Untersuchung durchgeführt. Diese findet unabhängig von den Anmeldeterminen statt. Unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens wird die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Schulfähigkeit des Kindes einschätzen und die Aufnahmeentscheidung treffen.
Ein Jahr vor der Einschulung des Kindes erhalten Eltern eine Mitteilung über die Schulpflicht. Für die Rückmeldung zur Auswahl der Grundschule können Sie das unten stehende Formular nutzen. Jedes Kind kann nur an einer Grundschule angemeldet werden. Dies wird über ein zentrales Rückmeldeverfahren sichergestellt, das der eigentlichen Anmeldung und Vorstellung des Kindes in der Schule vorgeschaltet ist. Die eigentliche Anmeldung geschieht dann in der jeweiligen Grundschule.
Kinder, die nach dem 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres in die Schule aufgenommen werden (Vorzeitige Anmeldung). Allerdings nur, wenn sie für den Schulbesuch die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Anträge auf vorzeitige Einschulung sind bei der gewählten Grundschule zu stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zentrale Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag der Eltern
- Darüber hinaus kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
- Geburtsurkunde
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht.
- Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand und ein ausreichend entwickeltes soziales Verhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Zu den bekanntgegeben Anmeldeterminen für die Grundschulen können Sie unmittelbar in der gewünschten Grundschule auch die vorzeitige Aufnahme Ihres Kindes beantragen.
Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule.
Wenn sich bei dem Anmeldetermin Hinweise ergeben, dass Ihr Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.
Nach der Anmeldung erhalten Sie vom für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes.
Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist.
Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie von der Schulleitung eine Mitteilung über die Aufnahme Ihres Kindes (Aufnahmebescheid).
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Hinweise für Kierspe
Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule:
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022